Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 12.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 140/03   

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https://dejure.org/2004,3243
OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 140/03 (https://dejure.org/2004,3243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2004 - 8 U 140/03 (https://dejure.org/2004,3243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 8 U 140/03 (https://dejure.org/2004,3243)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschafter gegeneinander bzw. gegen die Gesellschaft nach deren Beendigung; Erforderlichkeit der Erstellung einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung; Auseinandersetzungsbilanz des Steuerberaters als Grundlage für ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 730
    Keine isolierte Geltendmachung einzelner Ansprüche nach Beendigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 33
  • MDR 2005, 42
  • NZG 2004, 765
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 140/03
    Diese jeweiligen Forderungen sind vielmehr als unselbständige Rechnungsposten in eine Auseinandersetzungsbilanz einzustellen, ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos (BGHZ 37, 299, 304; BGH NJW-RR 1993, 1187; NJW 1995, 188, 189).

    Ausnahmsweise kann ein einzelner Gesellschafter auch vor Erstellung einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung Ansprüche dann isoliert geltend machen, wenn etwa feststeht, daß ihm ein bestimmter Betrag als Mindestbetrag in jedem Fall zustehen wird (BGH NJW-RR 1993, 1187; NJW 1995, 188, 189).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann jeder Gesellschafter während des Auseinandersetzungsverfahrens auf Feststellung klagen, daß eine bestimmte, derzeit nicht isoliert einklagbare Forderung zu seinen Gunsten in die zu erstellende Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird; in dem wegen Fehlens der abschließenden Rechnung verfrühten und deswegen derzeit unbegründeten Leistungsbegehren ist ein solcher Feststellungsantrag ohne weiteres enthalten (BGH NJW 1995, 188, 189).

  • BGH, 10.05.1993 - II ZR 111/92

    Höhe des Leistungsanspruchs bei lückenhaftem Vortrag zur

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 140/03
    Diese jeweiligen Forderungen sind vielmehr als unselbständige Rechnungsposten in eine Auseinandersetzungsbilanz einzustellen, ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos (BGHZ 37, 299, 304; BGH NJW-RR 1993, 1187; NJW 1995, 188, 189).

    Ausnahmsweise kann ein einzelner Gesellschafter auch vor Erstellung einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung Ansprüche dann isoliert geltend machen, wenn etwa feststeht, daß ihm ein bestimmter Betrag als Mindestbetrag in jedem Fall zustehen wird (BGH NJW-RR 1993, 1187; NJW 1995, 188, 189).

  • BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60

    Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter,

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 140/03
    Diese jeweiligen Forderungen sind vielmehr als unselbständige Rechnungsposten in eine Auseinandersetzungsbilanz einzustellen, ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos (BGHZ 37, 299, 304; BGH NJW-RR 1993, 1187; NJW 1995, 188, 189).
  • OLG Hamm, 02.12.2002 - 8 U 132/01
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 140/03
    Zwar hat der Senat in dem von den Parteien zitierten Verfahren 8 U 132/01 (Entscheidung vom 02.12.2002, NZG 2003, 279) den dort von einem Gesellschafter geltend gemachten Ausgleichsanspruch ungeachtet eines noch schwebenden Gerichtsverfahrens, an dem die Gesellschaft beteiligt war, zuerkannt.
  • OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07

    Enge nebenberufliche Zusammenarbeit zwischen einem Sachverständigen und einer der

    Auch eine enge und nicht nur zeitlich weit zurückliegende wissenschaftliche Zusammenarbeit kann hinreichender Anlass für die Besorgnis einer Befangenheit sein (OLG Düseldorf, MDR 2005, 42. OLG Köln, VersR 1993, 72).
  • SG Osnabrück, 13.07.2005 - S 8 U 279/04
    Außer der Prozessakte haben die den Kläger betreffenden Unfallakten sowie die Paral-lelakten des Sozialgerichts Osnabrück mit den Az.: S 10 RJ 163/99, S 7 SB 188/99, S 8 U 192/99 WA, S 8 U 245/97, S 8 U 139/03, S 8 U 140/03, S 8 U 141/03, S 8 U 142/03, S 8 U 111/04, S 3 KR 484/04, S 3 KR 554/04, S 15 R 269/05, S 9 SB 194/05 vorgelegen.
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